AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-VERKAUF (B2C)

Artikel 1: Definitionen

  1. Bloemoloog, ansässig in Alkmaar, Handelsregisternummer 90413474, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
  4. Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.

Artikel 3: Zahlung

  1. Der vollständige Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer die Forderung eintreiben. Die Kosten für diese Eintreibung trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaussetzung des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
  5. Verweigert der Käufer die Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Offerten und Preis

  1. Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist genannt ist. Wird das Angebot nicht innerhalb der angegebenen Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind unverbindlich und berechtigen den Käufer bei deren Überschreitung nicht zur Auflösung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventueller sonstiger staatlicher Abgaben.

Artikel 5: Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag nach Erhalt der Bestellung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die gesamte Bestellung erhalten hat.
  2. Kein Widerrufsrecht besteht, wenn die Produkte nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder schnell verderblich sind.
  3. Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses unverzüglich auf Anfrage des Käufers zur Verfügung zu stellen.
  4. Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, wie es notwendig ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen und, wenn möglich, in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.

Artikel 6: Änderung des Vertrags

  1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend an.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung dadurch beeinflusst werden. Der Verkäufer wird den Käufer so bald wie möglich darüber informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, wird der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich darüber informieren.
  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, wird der Verkäufer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags eine Überschreitung dieses Preises zur Folge hat.
  5. Abweichend von den Bestimmungen im dritten Absatz dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die ihm zuzuschreiben sind.

Artikel 7: Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Sobald das gekaufte Produkt vom Käufer in Empfang genommen wurde, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Untersuchung, Reklamationen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, jedenfalls aber so bald wie möglich, zu untersuchen. Dabei muss der Käufer prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit dem übereinstimmen, was die Parteien vereinbart haben, oder ob die Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
  2. Reklamationen wegen Beschädigungen, Mängeln oder Verlust der gelieferten Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren vom Käufer schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  3. Bei begründeter Beanstandung innerhalb der festgelegten Frist hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren, erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu senden.
  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
  5. Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile derselben Vereinbarung.
  6. Nach der Verarbeitung der Waren durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.

Artikel 9: Muster und Modelle

  1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, wird vermutet, dass es nur als Hinweis gegeben wurde, ohne dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen muss. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen wird.
  2. Bei Verträgen über ein unbewegliches Gut wird die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Bezeichnungen ebenfalls vermutet, nur als Hinweis zu gelten, ohne dass das zu liefernde Gut damit übereinstimmen muss.

Artikel 10: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Lager“. Das bedeutet, dass alle Kosten bis zu €50,- vom Käufer getragen werden.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie bei ihm liefert oder liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Waren gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
  3. Verweigert der Käufer die Abnahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Sache auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
  4. Werden die Waren geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Hat der Verkäufer Daten des Käufers für die Ausführung des Vertrags benötigt, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Sie ist niemals eine feste Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder der Teillieferung kommt keine eigenständige Bedeutung zu. Der Verkäufer ist bei Teillieferungen berechtigt, diese Teile separat zu fakturieren.

Artikel 11: Höhere Gewalt

  1. Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für Schäden, die der Käufer dadurch erleidet.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien jede Situation, mit der der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht gerechnet hat und die die normale Durchführung des Vertrags vernünftigerweise nicht von ihm verlangen lässt, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Sabotage, Terrorismus, Energiestörungen, Überschwemmungen, Erdbeben, Brände, Betriebsbesetzungen, Streiks, Aussperrungen, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportprobleme und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
  3. Weiterhin verstehen die Parteien unter höherer Gewalt die Situation, dass Lieferanten, von denen der Verkäufer für die Durchführung des Vertrags abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzuschreiben.
  4. Wenn eine Situation wie die vorstehend beschriebene eintritt, die dazu führt, dass der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Hat die in dem vorstehenden Satz beschriebene Situation 30 Kalendertage gedauert, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
  5. Hält die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12: Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Bestimmung mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandenen und gelieferten Sachen und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Sachen zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorschüsse nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil dennoch bezahlt ist. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht angelastet werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
  5. Sind Sachen noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart bezahlt, hat der Verkäufer das Recht auf Zurückbehaltung. Die Sache wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und wie vereinbart bezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaussetzung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.

Artikel 14: Haftung

  1. Jede Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrags ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall durch die abgeschlossene Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Selbstbehalt gemäß der betreffenden Police erhöht.
  2. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Untergebenen verursacht wurden.

Artikel 15: Rügepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die erhaltenen Produkte sofort dem Verkäufer mitzuteilen. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Ist eine Beschwerde berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.

Artikel 16: Garantien

  1. Wenn im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass das verkaufte Gut dem Vertrag entspricht, dass es ohne Mängel funktionieren wird und dass es für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt des verkauften Guts durch den Käufer.
  2. Die genannte Garantie soll zwischen Verkäufer und Käufer eine solche Risikoverteilung bewirken, dass die Folgen eines Garantieverstoßes stets vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und dass sich der Verkäufer hinsichtlich eines Garantieverstoßes niemals auf Artikel 6:75 BW berufen kann. Das in dem vorstehenden Satz Bestimmte gilt auch, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch Untersuchung hätte bekannt sein können.
  3. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unzweckmäßigen Gebrauch entstanden ist oder wenn - ohne Zustimmung - der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen haben oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder das gekaufte Gut für Zwecke verwendet haben, für die es nicht bestimmt ist.
  4. Wenn die vom Verkäufer gewährte Garantie eine von einem Dritten hergestellte Sache betrifft, ist die Garantie auf die Garantie beschränkt, die dieser Hersteller gewährt.

Artikel 17: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Der niederländische Richter im Bezirk, in dem Bloemoloog ansässig ist, ist ausschließlich zuständig für die Kenntnisnahme etwaiger Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Wird in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unzumutbar belastend angesehen, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.